Menú Cerrar

Ergänzende Datenschutzhinweise

Einwilligungsverwaltung mit Google Funding Choices

Für die Einwilligungsverwaltung verwenden wir Google Funding Choices, eine von Google bereitgestellte, nach dem IAB Transparency and Consent Framework zertifizierte Consent-Management-Plattform. Sie können zustimmen, ablehnen oder eine individuelle Auswahl treffen. Ihre Entscheidung wird in einem Consent-Cookie gespeichert, an die eingebundenen Google-Dienste übermittelt und kann über den Link „Datenschutzeinstellungen“ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Google Site Kit, Analytics und Tag-Dienste

Wir verwenden den erweiterten Google-Einwilligungsmodus. Solange keine Einwilligung vorliegt, bleiben die Speicherarten für Werbung, Personalisierung und Analyse auf „denied“. Google-Tags können in diesem Zustand cookielose technische Signale übermitteln; Cookies und personenbezogene Werbe- oder Analysefunktionen werden erst nach Ihrer Zustimmung freigegeben. Dabei können insbesondere IP-Adresse, Geräte- und Browserdaten, Referrer, aufgerufene Seiten und Nutzungsereignisse verarbeitet werden. Google kann Daten auch an verbundene Unternehmen in Drittländern übermitteln. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung von Google.

Google AdSense

Abhängig von Ihrer Auswahl in Funding Choices kann Google AdSense nicht personalisierte oder personalisierte Werbung ausliefern und deren Leistung messen. Hierbei können Cookies oder vergleichbare Kennungen, IP-Adresse, Browser- und Gerätedaten sowie Interaktionen mit Anzeigen verarbeitet werden. Einwilligungsbedürftige Speicherungen und personalisierte Werbung werden nicht ohne Ihre Zustimmung aktiviert.

Kontaktaufnahme

Bei einer Kontaktaufnahme per Formular, E-Mail oder Telefon verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Angaben, Kontaktdaten und den Inhalt Ihrer Anfrage zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vorvertraglichen oder vertraglichen Anliegen, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Angaben werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.